KartellrechtBlog.de

  • Nachrichten
  • Entscheidungen
  • Literaturempfehlungen
  • et cetera

BKartA prüft Zusatzbeiträge - Krankenkassen als Unternehmen i.S.d. Kartellrechts?

Aus der Pressemitteilung des BKartA von heute morgen: "Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben."

Die meisten der betroffenen Kassen fordern seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem. Dabei geht es nicht darum, ob die Zusatzbeiträge der Höhe nach angemessen sind. Das BKartA untersucht vielmehr, ob der Ankündigung eine verbotene Preisabsprache zugrunde lag.

Interessant ist vor allem die Frage, ob das GWB de lege lata überhaupt auf die gesetzlichen Krankenkassen Anwendung findet, ob diese also "Unternehmen" i.S.d. GWB sind. Zwar ist der Unternehmensbegriff im Kartellrecht funktional und damit weit auszulegen. Maßgeblich ist allein, ob es um eine wirtschaftliche Tätigkeit geht. Es kommt also insbesondere nicht auf die Rechtsform an, so dass der Einwand fehlgeht, bei den gesetzlichen Kassen handele es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts und schon deshalb nicht um Unternehmen (so aber z.B. Carola Reimann (SPD) ggü. der Rheinischen Post).

Der EuGH hat 2004 allerdings entschieden (EuGH v. 16.03.2004, C-264/01), dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen mangels wirtschaftlicher Tätigkeit keine Unternehmen i.S.d. EG-Kartellrechts sind:

Es ist festzustellen, dass die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland [...] an der Verwaltung des Systems der sozialen Sicherheit mitwirken. Sie nehmen insoweit eine rein soziale Aufgabe wahr, die auf dem Grundsatz der Solidarität beruht und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, ihren Mitgliedern im Wesentlichen gleiche Pflichtleistungen anzubieten, die unabhängig von der Beitragshöhe sind. Die Krankenkassen haben somit keine Möglichkeit, auf diese Leistungen Einfluss zu nehmen. [...]

Da die Tätigkeit von Einrichtungen wie den Krankenkassen nicht wirtschaftlicher Art ist, sind sie keine Unternehmen im Sinne der Artikel 81 EG und 82 EG.

Zwar hat der deutsche Gesetzgeber seitdem den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen insbesondere durch die Gesundheitsreform 2007 verstärkt, der EuGH betonte aber schon im Urteil von 2004, dass ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung von Leistungen und Beiträgen nicht zu einer anderen Betrachtung führe:

Der Spielraum, über den die Krankenkassen verfügen, um ihre Beitragssätze festzulegen und einander einen gewissen Wettbewerb um Mitglieder zu liefern, zwingt nicht zu einer anderen Betrachtung. Wie sich nämlich aus den vor dem Gerichtshof abgegebenen Erklärungen ergibt, hat der Gesetzgeber bei den Beiträgen ein Wettbewerbselement eingeführt, um die Krankenkassen zu veranlassen, im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des deutschen Systems der sozialen Sicherheit ihre Tätigkeit nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit auszuüben, d. h., so effizient und kostengünstig wie möglich. Die Verfolgung dieses Zieles ändert nichts an der Natur der Tätigkeit der Krankenkassen.

Ob die jüngsten Entwicklungen im deutschen Gesundheitssystem zu einer anderen Bewertung führen würden, ist fraglich. Wegen des Vorrangs des europäischen Kartellrechts (vgl. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2003) ist diese Auslegung aber bis zu einer möglichen Änderung der EuGH-Rechtsprechung auch im deutschen Kartellrecht verbindlich.

Dann fragt sich aber, ob die jetzt eingeleiteten Untersuchungen nicht in erster Linie politischer Einflussnahme geschuldet sind.

Labels: Bundeskartellamt, Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht, Kartellverbot, Krankenkassen, Nachrichten

22.2.10   0 Kommentare

RSS

Die letzten zehn Artikel

  • BKartA-Präsident Mundt im Interview
  • BKartA nimmt Stellung zur Bußgeldpraxis
  • OLG Düsseldorf rügt Bußgeldpraxis des BKartA
  • BKartA prüft Zusatzbeiträge - Krankenkassen als Un...
  • Literatur-Rundschau Kartellrecht Januar 2010
  • BKartA: Dawn Raids bei Lebensmittel-Einzelhändlern...
  • GWB: Bundesregierung plant Entflechtungs-Instrumen...
  • Kommission verspricht mehr Transparenz im Kartellv...
  • Literatur-Rundschau Kartellrecht Dezember 2009
  • Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne...

Monatsarchiv

Twitter

Lädt...

Impressum | Marathon News