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Kommission verspricht mehr Transparenz im Kartellverfahren

Die Generaldirektion Wettbewerb hat am Mittwoch drei Dokumente veröffentlicht, die als Leitfaden insbesondere für Verfahren nach Art. 101, 102 AEU dienen und damit für mehr Vorhersehbarkeit sorgen sollen. Nach einer achtwöchigen Anhörungsphase, während der Stellungnahmen eingereicht werden können, sollen diese "Best Practices" einer Revision unterzogen werden.
Unklar bleibt, welche Rechtsqualität die Leitfäden haben. Einerseits betont die Kommission, die Vorgaben ab sofort anwenden zu wollen, andererseits macht sie deutlich, im Zweifel nicht an sie gebunden zu sein. So heißt es im Dokument zu Art. 101 und 102 (PDF):
The specificity of an individual case may however require an adaptation of, or deviation from these Best Practices, depending on the case at issue.
Mit völlig unverbindlichen Absichtserklärungen dürfte aber wenig gewonnen sein.

Labels: Europäisches Kartellrecht, Nachrichten

8.1.10

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