GWB: Bundesregierung plant Entflechtungs-Instrument
Das Bundeswirtschaftsministerium hat, wie zuvor von Minister Brüderle (FDP) angekündigt, mit dem Referentenentwurf vom 08.01.2010 Vorschläge für eine GWB-Novelle vorgelegt, die das Bundeskartellamt mit einer Ermächtigung zur Zerschlagung von marktbeherrschenden Unternehmen ausstatten soll.
Demnach soll das BKartA unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere:
Damit würde das BKartA erstmals aktiv die allein durch internes Wachstum entstandene Marktmacht eines Unternehmens beschneiden können - unabhängig von einem missbräuchlichen Verhalten des jeweiligen Unternehmens. Das wirft nicht nur verfassungsrechtliche Fragen auf. Die geplante Zerschlagungs-Kompetenz lässt auch eine aus systematischer Sicht fragwürdige Vermischung von Wettbewerbsaufsicht und Industriepolitik befürchten.
Schließlich stellt sich die Frage nach dem praktischen Anwendungsbereich des neuen Instruments. Zwar soll die Regelung marktunabhängig gelten, bei näherem Hinsehen kommt aber eigentlich nur ein "Verdächtiger" in Betracht: Die Netz- und inbesondere die Energiewirtschaft. Insofern ist die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde aber bereits mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet.
Demnach soll das BKartA unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere:
- Markt von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung
- anhaltende Marktbeherschung und Erfüllung der Umsatzschwellen des § 35 I GWB
- Wettbewerb auf diesem Markt wäre technisch und wirtschaftlich möglich
Damit würde das BKartA erstmals aktiv die allein durch internes Wachstum entstandene Marktmacht eines Unternehmens beschneiden können - unabhängig von einem missbräuchlichen Verhalten des jeweiligen Unternehmens. Das wirft nicht nur verfassungsrechtliche Fragen auf. Die geplante Zerschlagungs-Kompetenz lässt auch eine aus systematischer Sicht fragwürdige Vermischung von Wettbewerbsaufsicht und Industriepolitik befürchten.
Schließlich stellt sich die Frage nach dem praktischen Anwendungsbereich des neuen Instruments. Zwar soll die Regelung marktunabhängig gelten, bei näherem Hinsehen kommt aber eigentlich nur ein "Verdächtiger" in Betracht: Die Netz- und inbesondere die Energiewirtschaft. Insofern ist die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde aber bereits mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet.
Labels: Deutsches Kartellrecht, Gesetzgebung, GWB, Nachrichten
13.1.10
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